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Statuten

  • Datum: 2022-12-23
  • Version: 1.0.0-rc.1
  • Status: Entwurf

1. Name und Sitz

Unter dem Namen "CHASO - Kreatives Chaos Solothurn" besteht ein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in Recherswil. Das zu verwendende Vereinskürzel ist CHASO.

Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig.

2. Ziel und Zweck

Der Verein:

  • Er fördert Kreativität, Bildung und Kultur.
  • Er stellt für Mitglieder zur Verfügung:
    • Raum für Erfahrungsaustausch
    • Geräte zur kreativen Entfaltung
  • Er verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

3. Mittel

Die finanziellen Mittel setzen sich zusammen aus:

  • Vereinskapital
  • Jahresbeiträge der Mitglieder
  • Spenden und Zuwendungen aller Art
  • Reinertrag aus Publikationen und andersweitigen Verkäufen
  • Reinertrag aus der Durchführung von Kursen
  • Beiträge von Dritten für die Verwendung von Geräten oder Räumen
  • Zinsen

Ehrenmitglieder und amtierende Vorstandsmitglieder sind vom Beitrag befreit. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

Das Geschäftsjahr beginnt per am 4. Mai und dauert ein Kalenderjahr.

4. Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.

Natürlichen Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:

  • bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  • bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.

6. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich und muss schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand erfolgen. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.

Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.

Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand automatisch ausgeschlossen werden.

7. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand

7.1. Die Mitgliederversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.

Sie beschliesst mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen:

  • Bewilligung des Budgets
  • Festsetzung der Höhe und Periodizität der Mitgliederbeiträge
  • Wahl und Decharge des Vorstands
  • Aufnahme von neuen Mitgliedern

Die Mitgliederversammlung beschliesst mit zwei Dritteln der abgebenen Stimmen:

  • Änderungen der Statuten
  • Abwahl des Vorstands
  • Ausschluss von Mitgliedern
  • Auflösung des Vereins

Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mind. 14 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 7 Tage schriftlich an den Vorstand zu richten.

Der Vorstand oder 1/3 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 4 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.

7.2. Der Vorstand

  • Er besteht aus mindestens zwei Personen.
  • Er vertritt den Verein gegen aussen und führt die laufenden Geschäfte.
  • Er konstituiert sich selber.
  • Er ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
  • Er ist ermächtigt über die Aufnahme von neuen Mitgliedern zu entscheiden.
  • Er erlässt Reglemente.
  • Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.
  • Er verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind.

Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.

Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:

  • Präsidium
  • Vizepräsidium
  • Finanzen
  • Aktuariat

Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist möglich.

8. Zeichnungsberechtigung

Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien.

9. Auflösung des Vereins

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

10. Die Revisionsstelle

Eine Revisonsstelle wird nach einer Mitgliederzahl von 20 fällig. Die Mitgliederversammlung wählt ein (1) Rechnungsrevisor oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.

Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag. Die Amtszeit beträgt ein (1) Jahr. Wiederwahl ist möglich.

11. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

12. Inkrafttreten

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom xx.xx.2023 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.